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Wer ist den eigentlich Sachverständiger?

 

Die Tätigkeit als Sachverständiger stellt keinen eigenen Beruf, sondern einen Berufszweig auf einem ganz speziellen Fachgebiet dar. Es gibt weder ein Sachverständigengesetz, noch entsprechende Studienmöglichkeiten an Hochschulen.

 

Die abgeschlossene Ausbildung als Meister, Techniker oder Ingenieur, eine langjährige berufspraktische Erfahrung, der fortgesetzte Bezug zur Praxis, die ständige Auseinandersetzung mit der technischen Weiterentwicklung werden allgemein als Grundvoraussetzungen für eine Sachverständigentätigkeit angesehen.

 

Ein Sachverständiger weist sich durch folgende Merkmale aus:

Nachweis seiner Qualifikation durch eine Prüfung

Den Sachverständigen Ausweis

Dem Sachverständigen Siegel

Der Mitgliedschaft in einem Sachverständigenverband mit Weiterbildungsverpflichtung